255 Das Alte Testament verweist auf Gott als den allmächtigen Schöpfer (vgl. Gen
2, 2; Ijob 38–41; Ps 104; Ps 147), der den Menschen nach seinem Bild formt, ihn
auffordert, den Boden zu bearbeiten (vgl. Gen 2,5–6) und den Garten Eden, in den
er ihn gestellt hat, zu hüten (vgl. Gen 2, 15). Dem ersten Menschenpaar vertraut
Gott die Aufgabe an, sich die Erde zu unterwerfen und über alle Lebewesen
zu herrschen (vgl. Gen 1, 28). Die Herrschaft des Menschen über die anderen
Lebewesen darf jedoch nicht despotisch oder gegen die Vernunft sein; er
muss im Gegenteil die von Gott geschaffenen Güter bebauen und hüten
(vgl. Gen 2, 15): Güter, die der Mensch nicht geschaffen, sondern als kostbares Geschenk erhalten hat, das der Schöpfer in seine Verantwortung legt.
Die Erde bebauen heißt nicht, sie sich selbst zu überlassen; sie zu beherrschen heißt, für sie zu sorgen, so wie ein weiser König für sein Volk oder ein
Hirt für seine Herde sorgt.
Im Plan des Schöpfers sind die geschaffenen Dinge, die in sich gut sind, für den
Menschen da. Das Staunen über das Geheimnis der Größe des Menschen
lässt den Psalmisten ausrufen: „Was ist der Mensch, dass du an ihn denkst,
des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? Du hast ihn nur wenig
geringer gemacht als Gott, hast ihn mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt. Du
hast ihn als Herrscher eingesetzt über das Werk deiner Hände, hast ihm
alles zu Füßen gelegt“ (Ps 8, 5–7).
256 Die Arbeit gehört schon vor dem Sündenfall zur ursprünglichen Situation des
Menschen; deshalb ist sie weder Strafe noch Fluch. Sie wird Mühe und Last aufgrund der Sünde Adams und Evas, die ihre vertrauensvolle und harmo-
nische Beziehung zu Gott abbrechen (vgl. Gen 3, 6–8). Das Verbot, „vom
Baum der Erkenntnis von Gut und Böse“ (Gen 2, 17) zu essen, erinnert den
Menschen daran, dass er alles zum Geschenk erhalten hat und auch weiterhin ein Geschöpf und nicht der Schöpfer ist. Genau diese Versuchung
war es, die Adam und Eva sündigen ließ: „Ihr werdet wie Gott“ (Gen 3, 5).
Sie wollten die absolute Herrschaft über alles, ohne sich dem Willen des
Schöpfers zu unterwerfen. Seither ist der Boden karg, undankbar, von einer
unterschwelligen Feindseligkeit (vgl. Gen 4, 12); nur im Schweiße seines Angesichts wird man seine Nahrung aus ihm gewinnen können (vgl. Gen
3, 17.19). Trotz der Sünde der Stammeltern bleibt jedoch der Plan des Schöpfers, der Daseinszweck seiner Geschöpfe und des Menschen unverändert:
Er ist dazu berufen, das Geschaffene zu bebauen und zu hüten.
257 Die Arbeit muss geehrt werden, denn sie ist eine Quelle des Reichtums oder
zumindest angemessener Lebensbedingungen und, allgemein gesprochen, ein wirkungsvolles Mittel gegen die Armut (vgl. Spr 10, 4). Dennoch darf man der Versuchung, sie zum Götzen zu machen, nicht nachgeben, denn den letzten und endgültigen Sinn des Lebens wird man in ihr nicht finden. Die Arbeit ist von wesentlicher
Bedeutung, doch Gott, nicht die Arbeit, ist die Quelle des Lebens und das Ziel des
Menschen. Das grundlegende Prinzip der Weisheit ist die Furcht des Herrn;
die Forderung der Gerechtigkeit, die sich daraus ergibt, steht über der des
Gewinns: „Besser wenig in Gottesfurcht als reiche Schätze und keine Ruhe“
(Spr 15, 16); „Besser wenig und gerecht als viel Besitz und Unrecht“ (Spr 16, 8).
258 Gipfel der biblischen Lehre über die Arbeit ist das Gebot der Sabbatruhe. Dem
Menschen, der an die Notwendigkeit der Arbeit gebunden ist, eröffnet die
Ruhe die Möglichkeit einer umfassenderen Freiheit: der des ewigen Sabbats
(vgl. Hebr 4, 9–10). Die Ruhe erlaubt es den Menschen, der Werke Gottes
von der Schöpfung bis zur Erlösung zu gedenken und sie neu zu erfahren,
sich selbst als sein Werk zu erkennen (vgl. Eph 2, 10) und ihm, dem Urheber
all dessen, für das eigene Leben und den eigenen Unterhalt zu danken.
Das Gedenken und die Erfahrung des Sabbats bilden ein Bollwerk gegen eine freiwillige oder erzwungene Versklavung durch die Arbeit und
gegen jegliche Form der heimlichen oder offenen Ausbeutung. Die Sabbat-
ruhe ist nämlich nicht nur eingerichtet worden, um die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen, sondern auch zum Schutz der Armen; ihre Funktion besteht auch in der Befreiung von den antisozialen Entartungen der Arbeit. Denn diese Ruhezeit, die auch ein ganzes Jahr dauern kann, sieht außerdem eine Enteignung von den Früchten der Erde zugunsten der Armen und die Aussetzung der Eigentumsrechte der Grundbesitzer vor:
„Sechs Jahre kannst du in deinem Land säen und die Ernte einbringen; im
siebten sollst du es brachliegen lassen und nicht bestellen. Die Armen in
deinem Volk sollen davon essen, den Rest mögen die Tiere des Feldes fressen. Das gleiche sollst du mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen tun“
(Ex 23, 10–11). Dieser Brauch entspricht einer tiefen Ahnung: Die Anhäufung von Gütern durch die einen kann dazu führen, dass diese Güter anderen vorenthalten werden.
b) Jesus als Mann der Arbeit
259 Jesus lehrt in seiner Verkündigung, die Arbeit zu schätzen. Er selbst, der uns
„in allem gleich geworden ist, [hat] den größten Teil seiner irdischen Lebensjahre der körperlichen Arbeit in der Werkstatt eines Zimmermanns gewidmet“ 573 – der Werkstatt Josefs (vgl. Mt 13, 55; Mk 6, 3), dem er gehorsam
war (vgl. Lk 2,51). Jesus verurteilt das Verhalten des faulen Dieners, der sein
Talent in der Erde vergräbt (vgl. Mt 25, 14–30), und lobt den tüchtigen und
treuen Diener, der, wie sein Herr feststellen darf, bemüht ist, den ihm anvertrauten Auftrag zu erfüllen (vgl. Mt 24, 46). Seine eigene Sendung beschreibt er
als eine Werktätigkeit: „Mein Vater ist noch immer am Werk, und auch ich bin
am Werk“(Joh 5, 17), und seine Jünger als Arbeiter in der Ernte des Herrn, der
Menschheit, der das Evangelium verkündet werden soll (vgl. Mt 9, 37–38).
Für diese Arbeiter gilt der allgemeine Grundsatz: „Wer arbeitet, hat ein
Recht auf seinen Lohn“ (Lk 10, 7); sie sind dazu befugt, in den Häusern, in
denen man sie aufnimmt, zu verweilen und zu essen und zu trinken, was
ihnen angeboten wird (vgl. ibidem).
260 Jesus lehrt die Menschen in seiner Verkündigung, sich nicht von der Arbeit
versklaven zu lassen. Sie müssen sich vor allem anderen um ihre Seele kümmern; das
Ziel ihres Lebens besteht nicht darin, die ganze Welt zu gewinnen (vgl. Mk 8, 36).
Die Schätze der Erde vergehen, während die Schätze des Himmels unvergänglich sind: An diese soll man sein Herz hängen (vgl. Mt 6, 19–21). Die Arbeit darf nicht zur Sorge werden (vgl. Mt 6, 25.31.34): Der viel beschäftigte und umtriebige Mensch läuft Gefahr, das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit und damit das, was er eigentlich braucht, zu vernachlässigen (vgl. Mt
6, 33); alles Übrige einschließlich der Arbeit findet seinen Platz, seinen Sinn
und seinen Wert nur dann, wenn es auf jenes einzig Notwendige ausgerichtet ist, das dem Menschen nicht genommen werden wird (vgl. Lk 10, 40–42).
261 Während seines Erdenlebens arbeitet Jesus unermüdlich und vollbringt machtvolle Taten, um den Menschen von Krankheit, Leid und Tod zu befreien. Der Sabbat,
den das Alte Testament als Tag der Befreiung vorgesehen hatte und der nur
noch in einer formalen, sinnentleerten Weise begangen wurde, wird von
Jesus in seiner ursprünglichen Bedeutung wiederhergestellt: „Der Sabbat
ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat“ (Mk 2, 27). Mit
den an diesem Ruhetag vollbrachten Heilungen (vgl. Mt 12, 9–14; Mk 3, 1–6;
Lk 6, 6–11; 13, 10–17; 14, 1–6) will er deutlich machen, dass er wahrhaftig der
Sohn Gottes und damit Herr über den Sabbat ist und dass der Sabbat der
Tag ist, an dem man sich Zeit für Gott und für die anderen nehmen soll.
Vom Bösen zu befreien und ein brüderliches Miteinander zu praktizieren
heißt, der Arbeit ihre vornehmste Bedeutung zu geben: jene Bedeutung, die
die Menschheit dem ewigen Sabbat entgegenführt, wo die Ruhe zu jenem
Fest wird, nach dem sich der Mensch in seinem Innersten sehnt. Gerade
dadurch, dass sie den Menschen dazu bringt, den Sabbat Gottes und seine
lebendige Mahlgemeinschaft zu erfahren, stellt die Arbeit den Beginn der
neuen Schöpfung auf Erden dar.
262 Die menschliche Tätigkeit der Bereicherung und Umgestaltung des Universums kann und soll die darin verborgene Vollkommenheit zutage fördern, die im un-
geschaffenen Wort ihren Anfang und ihr Vorbild hat. Die paulinischen und johanneischen Schriften lassen die trinitarische Dimension der Schöpfung und
insbesondere die Beziehung zwischen dem Sohn-Wort, dem „Logos“,und
der Schöpfung deutlich werden (vgl. Joh 1, 3; 1 Kor 8, 6; Kol 1, 15–17). Von
ihm und durch ihn geschaffen und von ihm erlöst, ist das Universum keine
zufällige Anhäufung, sondern ein „Kosmos“,574 dessen Ordnung der Mensch entdecken, befolgen und zur Vollendung führen soll: „In Jesus
Christus erhält die sichtbare Welt, die von Gott für den Menschen geschaffen ist – jene Welt, die mit der Sünde »der Vergänglichkeit unterworfen«
wurde (Röm 8, 20; vgl. ibid., 8, 19–22) – erneut ihre ursprüngliche Verbindung mit eben dieser göttlichen Quelle der Weisheit und Liebe zurück“.575
Auf diese Weise wird die menschliche Arbeit, indem sie „den unergründlichen Reichtum Christi“ (Eph 3, 8) in der Schöpfung immer mehr ans Licht
bringt, zu einem Dienst an der Größe Gottes.
263 Die Arbeit ist eine grundlegende Dimension des menschlichen Daseins, weil
sie den Menschen nicht nur am Werk der Schöpfung, sondern auch am Werk der
Erlösung beteiligt. Wer die Mühe und Anstrengung der Arbeit auf sich nimmt
und sich darin mit Jesus vereint, wirkt in gewisser Hinsicht gemeinsam mit
dem Sohn Gottes an seinem Erlösungswerk mit und erweist sich als Jünger
Christi, indem er jeden Tag in der Tätigkeit, zu der er berufen ist, sein Kreuz
auf sich nimmt. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Arbeit als ein Mittel
der Heiligung und als eine Beseelung der irdischen Wirklichkeiten mit dem
Geist Christi betrachten.576 So gesehen drückt sich in der Arbeit die Fülle
der Menschlichkeit des Menschen in ihrer historischen Bedingtheit ebenso
wie in ihrer eschatologischen Ausrichtung aus: In seinem freien und verantwortungsbewussten Handeln werden seine innige Beziehung zum Schöpfer und sein kreatives Potential offenbar, während er Tag für Tag gegen die
Entstellungen der Sünde kämpft und im Schweiße seines Angesichts sein Brot verdient.
c) Die Pf licht zu arbeiten
264 Das Wissen um die Vergänglichkeit der „Gestalt dieser Welt“ (1 Kor 7, 31)
befreit von keiner historischen Pflicht und schon gar nicht von der Arbeit (vgl.
2 Thess 3, 7–15), die zwar nicht der einzige Daseinsgrund, aber doch ein wesentlicher
Bestandteil des Menschseins ist. Kein Christ darf sich aufgrund der Tatsache,
dass er einer solidarischen und brüderlichen Gemeinschaft angehört, dazu berechtigt fühlen, nicht zu arbeiten und auf Kosten der anderen zu leben
(vgl. 2 Thess 3, 6–12); vielmehr sind alle vom Apostel Paulus dazu aufgerufen, dass sie „ihre Ehre“ dareinsetzen, mit den eigenen „Händen zu arbeiten“,
um „auf niemand angewiesen“ zu sein (1 Thess 4, 11–12), und eine auch materielle Solidarität zu üben, indem sie die Früchte der Arbeit mit „den Notleidenden“ teilen (Eph 4, 28). Der heilige Jakobus verteidigt die Rechte der
Arbeiter, die mit Füßen getreten werden: „Der Lohn der Arbeiter, die eure
Felder abgemäht haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit
zum Himmel; die Klagerufe derer, die eure Ernte eingebracht haben, dringen zu den Ohren des Herrn der himmlischen Heere“ (Jak 5, 4). Die Gläubigen sollen die Arbeit im Stil Christi verrichten und als eine Chance nutzen, „vor denen, die nicht zu euch gehören“ Zeugnis abzulegen (1 Thess 4, 12).
265 Die Kirchenväter betrachten die Arbeit nie als „opus servile“ – als solche galt
sie in der Kultur ihrer Zeit –, sondern stets als „opus humanum“ und sind bestrebt, sie
in all ihren Formen zu ehren. Gemeinsam mit Gott lenkt der Mensch durch die
Arbeit die Geschicke der Welt, ist Herr über sie und tut Gutes für sich und
die anderen. Die Trägheit schadet dem Sein des Menschen, während die
Tätigkeit seinen Körper und seinen Geist stärkt.577 Der Christ ist nicht nur
zum Arbeiten aufgerufen, um sich sein Brot zu verdienen, sondern auch,
um für den Nächsten zu sorgen, der ärmer ist als er und dem er nach dem
Gebot des Herrn zu essen, zu trinken, Kleidung, Obdach, Pflege und Ge-
sellschaft gewähren soll (vgl. Mt 25, 35–36).578 Jeder Arbeiter, so der heilige
Ambrosius, ist die Hand Christi, die seine Schöpfung und seine guten Werke fortsetzt.579
266 Mit seiner Arbeit und seinem Fleiß hat der Mensch Anteil an der göttlichen
Kunst und Weisheit, verschönert die Schöpfung und den Kosmos, den der Vater geordnet hat,580 und weckt jene gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Kräfte, die
dem Gemeinwohl dienen und vor allem den Bedürftigsten zugute kommen.581 Die auf die Liebe ausgerichtete menschliche Arbeit verwandelt sich in eine Gelegenheit zur Kontemplation, in andächtiges Gebet, wachsame Askese und
bebende Erwartung des Tages ohne Nacht: „In dieser höheren Sicht beinhaltet die Arbeit, Last und zugleich Lohn der menschlichen Tätigkeit, noch
einen weiteren Aspekt, nämlich jenen wesentlich religiösen, der in der benediktinischen Formel »Ora et labora!« so glücklich ausgedrückt ist. Das
Religiöse verleiht der menschlichen Arbeit eine belebende und erlösende
Spiritualität. Diese Verwandtschaft zwischen Arbeit und Religion spiegelt
den geheimnisvollen, aber realen Bund zwischen dem Handeln des Menschen und dem der göttlichen Vorsehung wider“.582
II. DIE PROPHETISCHE BEDEUTUNG DER ENZYKLIKA „RERUM NOVARUM“
267 Der Lauf der Geschichte ist gekennzeichnet von den tief greifenden Veränderungen und den begeisternden Errungenschaften der Arbeit, aber auch von der Ausbeutung und Entwürdigung zahlloser Arbeiter. Die industrielle Revolution war für die
Kirche eine große Herausforderung, auf die das soziale Lehramt mit prophetischer
Kraft reagiert hat, indem es zur Unterstützung des arbeitenden Menschen und seiner
Rechte Grundsätze von allgemeiner Gültigkeit und immerwährender Aktualität verkündete.
Jahrhundertelang hatte sich die Botschaft der Kirche an eine Gesellschaft gerichtet, die von den regelmäßigen und zyklischen Abläufen der
Landwirtschaft geprägt war; nun musste das Evangelium vor einem neuen
Areopag und inmitten der sozialen Umwälzungen einer dynamischeren Gesellschaft verkündet und gelebt werden, und man musste die Vielschichtigkeit der neuen Gegebenheiten und der unvorstellbaren Veränderungen berücksichtigen, die durch die Technik möglich geworden waren. Im
Mittelpunkt der pastoralen Sorge der Kirche stand mit zunehmender Dringlichkeit die Arbeiterfrage, das heißt das vom Kapitalismus herrührende Problem der Ausbeutung der Arbeiter infolge der neuen, industriellen Organisation der Arbeit, und das nicht minder schwere Problem der von Kommunismus und Sozialismus betriebenen ideologischen Instrumentalisierung der Welt der Arbeit und ihrer berechtigten Forderungen. Das ist der
historische Kontext, in den die Gedanken und Ermahnungen der Enzyklika
„Rerum novarum“ Leos XIII. einzuordnen sind.
268 „Rerum novarum“ ist vor allem eine bewegende Verteidigung der unveräußerlichen Würde der Arbeiter, die mit so wichtigen Punkten wie dem Recht auf
Eigentum, dem Prinzip der Zusammenarbeit zwischen den Klassen, den
Rechten der Schwachen und Armen, den Pflichten der Arbeitnehmer und
Arbeitgeber und dem Recht, Vereinigungen zu bilden, in Verbindung gebracht wird.
Die in der Enzyklika formulierten Leitgedanken stärkten das christliche
Engagement im sozialen Leben, wie die Entstehung und Konsolidierung
zahlreicher bedeutender ziviler Initiativen zeigt: Vereinigungen und Zentren für soziale Studien, Vereine, Arbeiterverbände, Gewerkschaften, Kooperativen, ländliche Kreditgenossenschaften, Versicherungen, Hilfswerke.
Dies alles hat dem Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeiter und vor allem der
Kinder und Frauen, dem Bildungswesen sowie der Verbesserung der Löhne
und der hygienischen Verhältnisse spürbare Impulse gegeben.
269 Seit „Rerum novarum“ hat die Kirche die Probleme der Arbeit stets im Gesamtzusammenhang einer sozialen Frage betrachtet, die nach und nach globale Ausmaße angenommen hat.583 Die Enzyklika „Laborem exercens“ vertieft die für die
vorangegangenen Dokumente der Soziallehre charakteristische personale
Sicht der Arbeit und weist auf die Notwendigkeit hin, sich eingehender
mit den Bedeutungen und Aufgaben zu befassen, die sich aus der Arbeit
ergeben: „Da unablässig neue Fragen und Probleme auftreten, entstehen
immer neue Erwartungen, aber auch Ängste und Bedrohungen, welche
mit dieser grundlegenden Dimension menschlicher Existenz verbunden
sind, die Tag für Tag das Leben des Menschen auf baut, aus der es die ihm
eigene Würde bezieht, die aber gleichzeitig das nie fehlende Maß menschlicher Mühen, des Leidens und auch der Benachteiligung und Ungerechtigkeit in sich trägt, welche das gesellschaftliche Leben innerhalb der einzelnen Nationen und auf internationaler Ebene zutiefst durchdringen“.584 Die
Arbeit, „der wesentliche Schlüssel“585 der gesamten sozialen Frage, beeinflusst nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die kulturelle und moralische Entwicklung der Personen, der Familie, der Gesellschaft und des ganzen Menschengeschlechts.
III. DIE WÜRDE DER ARBEIT
a) Die subjektive und objektive Bedeutung der Arbeit
270 Die menschliche Arbeit hat zwei Bedeutungen: eine objektive und eine subjektive. Im objektiven Sinne ist sie die Gesamtheit der Tätigkeiten, Ressourcen,
Werkzeuge und Techniken, deren der Mensch sich bedient, um zu produzieren, um, entsprechend den Worten des Buches Genesis, über die Erde
zu herrschen.Im subjektiven Sinne ist die Arbeit das Handeln des Menschen als
eines dynamischen Wesens, das fähig ist, verschiedene Dinge zu tun, die
zum Arbeitsprozess gehören und seiner personalen Berufung entsprechen:
„Der Mensch soll sich die Erde untertan machen, soll sie beherrschen, da er
als »Abbild Gottes« eine Person ist, das heißt ein subjekthaftes Wesen, das
imstande ist, auf geordnete und rationale Weise zu handeln, fähig, über sich
zu entscheiden, und auf Selbstverwirklichung ausgerichtet. Als Person ist
der Mensch daher Subjekt der Arbeit“.586
Die Arbeit im objektiven Sinne stellt den zufälligen Aspekt der menschlichen
Tätigkeit dar, dessen Bedingungen sich mit dem Wandel der technischen,
kulturellen, sozialen und politischen Gegebenheiten beständig verändern.
Im subjektiven Sinn dagegen gestaltet sie sich stabil, weil sie nicht von dem abhängig ist, was der Mensch konkret verwirklicht, noch von der Art der
Tätigkeit, die er ausübt, sondern einzig und allein von seiner Würde als
personales Wesen. Diese Unterscheidung ist wichtig: zum einen, um zu
begreifen, worin der Wert und die Würde der Arbeit letztlich begründet
sind, und zum anderen im Hinblick auf das Problem einer Organisation der Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme, die die Rechte des Menschen
respektiert.
271 Die Subjektivität verleiht der Arbeit die ihr eigene Würde, die es verbietet, sie
als bloße Ware oder als unpersönlichen Bestandteil des Produktionsprozesses zu betrachten. Unabhängig davon, ob ihr objektiver Wert eher groß oder eher
klein ist, ist die Arbeit wesentlicher Ausdruck der Person, ist „actus personae“. Jede Form des Materialismus und des Ökonomismus, die versuchen
würde, den Arbeiter als reines Produktionswerkzeug, als bloße Arbeitskraft, als einen ausschließlich materiellen Wert zu betrachten, würde dem
Wesen der Arbeit seine vornehmste und zutiefst menschliche Zielsetzung
rauben und es damit in nicht wieder gut zu machender Weise verfälschen.
Die Würde der Arbeit misst sich an der Person: „Denn es steht außer Zweifel,
dass die menschliche Arbeit ihren ethischen Wert hat, der unmittelbar
und direkt mit der Tatsache verbunden ist, dass der, welcher sie ausführt,
Person ist“.587
Die subjektive Dimension der Arbeit muss den Vorrang vor der objektiven haben,
weil sie die Dimension des Menschen selbst ist, der die Arbeit verrichtet
und dabei ihre Qualität und ihren höchsten Wert bestimmt. Wenn dieses
Bewusstsein fehlt oder man diese Wahrheit nicht anerkennen will, verliert
die Arbeit ihre wahrhaftigste und tiefste Bedeutung: In diesem Fall, der leider häufig und weit verbreitet ist, werden die Arbeitsaktivität und sogar die
angewandten Techniken wichtiger als der Mensch selbst und sind nicht länger Verbündete, sondern Feinde seiner Würde.
272 Die menschliche Arbeit geht nicht nur von der Person aus, sondern ist außer dem wesentlich auf sie hingeordnet und ausgerichtet. Unabhängig von ihrem objektiven Gegenstand muss die Arbeit sich am arbeitenden Subjekt orientieren, weil das Ziel der Arbeit, jeder Arbeit, immer der Mensch bleibt. Auch
wenn man nicht außer Acht lassen darf, dass auch der objektive Aspekt der
Arbeit für ihre Qualität von Bedeutung ist, muss dieser Aspekt doch der
Verwirklichung des Menschen untergeordnet werden – und damit der subjektiven Dimension, die dafür sorgt, dass die Arbeit für den Menschen und nicht
der Mensch für die Arbeit da ist und dass „Zweck der Arbeit, jeder vom Menschen verrichteten Arbeit – gelte sie auch in der allgemeinen Wertschätzung als die niedrigste Dienstleistung, als völlig monotone, ja als geächtete Arbeit –, (…) letztlich immer der Mensch selbst [bleibt]“.588
273 Die menschliche Arbeit besitzt auch eine ihr wesentlich zugehörige soziale
Dimension, denn die Arbeit eines Menschen und die Arbeit anderer Menschen greifen auf natürliche Weise ineinander: „Arbeiten ist heute mehr
denn je ein Arbeiten mit den anderen und ein Arbeiten für die anderen: Arbeiten
besagt, etwas für jemanden tun“.589 Auch durch die Früchte der Arbeit ergeben sich Gelegenheiten zu Austausch, Beziehung und Begegnung. Man
kann die Arbeit daher nicht richtig bewerten, ohne auch ihre soziale Seite
in Betracht zu ziehen: „Wenn nämlich kein wahrhaft soziales und organisches Gefüge besteht, wenn keine soziale und rechtliche Ordnung die Ausübung der Arbeit schützt, wenn nicht verschiedene Berufe, von denen die
einen von den anderen abhängen, untereinander zusammenarbeiten und
sich gegenseitig ergänzen, wenn, was noch wichtiger ist, sich nicht Geist,
Besitz und Arbeit verbinden und gleichsam in eins zusammenkommen, so
kann die Tätigkeit der Menschen nicht ihre Früchte erzeugen. Diese kann
also weder gerecht bewertet noch nach Billigkeit vergolten werden, wenn
ihre soziale und individuelle Natur hintangestellt wird“.590
274 Die Arbeit ist auch „eine Pflicht, eine Verpflichtung des Menschen“.591 Der
Mensch muss arbeiten, zum einen, weil der Schöpfer es ihm aufgetragen
hat, und zum anderen, um auf die Notwendigkeit des Erhalts und der Entfaltung seiner eigenen Menschlichkeit zu reagieren. Die Arbeit stellt sich als
moralische Verpflichtung gegenüber dem Nächsten dar, also an erster Stelle
gegenüber der eigenen Familie, aber auch gegenüber der Gesellschaft, der
man angehört, der Nation, deren Sohn oder Tochter man ist, der gesamten
Menschheitsfamilie, deren Mitglied man ist: Wir sind Erben der Arbeit von
Generationen und zugleich Gestalter der Zukunft für all die Menschen, die
nach uns leben werden.
275 Die Arbeit bestärkt den Menschen, der nach dem Bild Gottes und Gott ähnlich geschaffen ist, in der Tiefe seiner Identität: „Während der Mensch durch seine
Arbeit immer mehr zum Herrn der Erde wird und wiederum durch die
Arbeit seine Herrschaft über die sichtbare Welt festigt, bleibt er in jedem
Fall und in jeder Phase dieses Prozesses auf der Linie jener ursprünglichen
Weisung des Schöpfers, welche notwendig und unlösbar an die Tatsache
gebunden ist, dass der Mensch als Mann und Frau »nach dem Abbild Gottes« geschaffen ist“.592 So ist die Tätigkeit des Menschen im Universum be-
schaffen: Er ist nicht sein Herr, sondern sein Treuhänder, und er ist dazu
berufen, in seinem eigenen Wirken das Antlitz dessen widerzuspiegeln,
dessen Bild er ist.
b) Die Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital
276 Aufgrund ihres subjektiven oder personalen Charakters steht die Arbeit über
jedem anderen Produktionsfaktor: Dieser Grundsatz gilt insbesondere im Hinblick auf
das Kapital. Heute hat der Begriff „Kapital“ unterschiedliche Bedeutungen:
Zuweilen bezeichnet er die materiellen Produktionsmittel eines Unternehmens, zuweilen die finanziellen Ressourcen, die in eine Produktionsinitiative oder auch in Börsenmarktoperationen investiert worden sind. Man
spricht auch in etwas unpassender Weise von „Humankapital“, womit die
menschlichen Ressourcen, also die Menschen selbst bezeichnet werden, insofern sie zu Arbeitsanstrengungen in der Lage sind oder über Kenntnisse,
Kreativität, Vorstellungskraft hinsichtlich der Bedürfnisse von ihresgleichen und, als Mitglieder einer Organisation, über Teamfähigkeit verfügen.
Und man spricht von „sozialem Kapital“, um die Fähigkeit zur Zusammenarbeit innerhalb einer Gesamtheit zu bezeichnen, die zustande kommt,
wenn man in eine wechselseitige Vertrauensbeziehung investiert. Diese Bedeutungsvielfalt bietet weitere Anhaltspunkte, um darüber nachzudenken,
was heutzutage mit der Beziehung zwischen Arbeit und Kapital gemeint
sein kann.
277 Die Soziallehre hat sich mit den Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital
auseinandergesetzt und dabei den Vorrang der ersten vor dem zweiten ebenso herausgestellt wie die Tatsache, dass beide einander ergänzen.
Die Arbeit hat einen ihr wesentlich zugehörigen Vorrang vor dem Kapital: „Dieses Prinzip betrifft direkt den Produktionsprozess, für den die Arbeit immer eine der hauptsächlichen Wirkursachen ist, während das Kapital, das ja
in der Gesamtheit der Produktionsmittel besteht, bloß Instrument oder instrumentale Ursache ist. Dieses Prinzip ist eine offensichtliche Wahrheit,
die sich aus der ganzen geschichtlichen Erfahrung des Menschen ergibt“.593
Es gehört „zum festen Bestand der kirchlichen Lehre“.594
Arbeit und Kapital müssen einander ergänzen: Die eigene Logik des Produktionsprozesses macht deutlich, wie wichtig ihre wechselseitige Durchdringung ist und wie dringend Wirtschaftssysteme geschaffen werden müssen,
in denen der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital überwunden ist.595 In
Zeiten eines weniger komplexen wirtschaftlichen Systems, da „das Kapital“
und „die Lohnarbeit“ mit einer gewissen Präzision nicht nur zwei Produktionsfaktoren, sondern auch und vor allem zwei konkrete gesellschaftliche Klassen bezeichneten, hat die Kirche bereits darauf hingewiesen, dass beide
in sich ihre Berechtigung haben:596 „So wenig das Kapital ohne die Arbeit,
so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen“.597 Hierbei handelt es
sich um eine auch für die Gegenwart gültige Wahrheit, denn „es widerstreitet (…) den Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital oder der Arbeit, die
Alleinursächlichkeit an dem Ertrag ihres Zusammenwirkens zuzuschreiben; vollends widerspricht es der Gerechtigkeit, wenn der eine oder der
andere Teil auf diese angebliche Alleinursächlichkeit pochend das ganze
Erträgnis für sich beansprucht“.598
278 Im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital darf man vor
allem angesichts der großen Veränderungen unserer Zeit nicht vergessen, dass „die wichtigste Ressource“ und „der entscheidende Faktor“,599 der dem Menschen zur Verfügung steht, der Mensch selbst ist, und dass „die umfassende Entwicklung des
Menschen in der Arbeit (…) nicht den Anforderungen einer höheren Produktivität und eines größeren Ertrages der Arbeit [widerspricht]. Im Gegenteil, sie fördert diese sogar, auch wenn das verfestigte Machtverhältnisse
schwächen kann“.600 Mehr und mehr stellt die Welt der Arbeit fest, dass der
Wert des „Humankapitals“ seinen Ausdruck in den Kenntnissen der Arbeiter
findet, in ihrer Bereitschaft, Beziehungen zu knüpfen, in ihrer Kreativität,
ihrem selbstständigen Unternehmergeist, in der Fähigkeit, sich bewusst
dem Neuen zu stellen, zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen. Dies sind rein personale Qualitäten, die eher dem Subjekt der Arbeit
als ihren objektiven, technischen oder praktischen Aspekten angehören.
All dies trägt zu einer neuen Sicht der Beziehungen zwischen Arbeit und
Kapital bei: Es ist festzuhalten, dass im Gegensatz zu den alten Formen der
Arbeitsorganisation, wo das Subjekt letztlich dem Objekt, der Maschine
untergeordnet wurde, heute die subjektive Dimension der Arbeit tendenziell entscheidender und wichtiger als die objektive wird.
279 Das Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital weist häufig Merkmale eines
Konflikts auf, der mit den veränderten sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen
neue Charakterzüge annimmt. Früher entstand der Konflikt zwischen Kapital
und Arbeit vor allem dadurch, „dass die Arbeiter ihre Kräfte der Gruppe
der Unternehmer zur Verfügung stellten und diese, weil vom Prinzip des
größten Gewinns geleitet, darum bestrebt war, für die Leistung der Arbeiter
eine möglichst niedrige Entlohnung festzulegen“.601 Der gegenwärtige Konflikt
weist neue und vielleicht noch besorgniserregendere Aspekte auf: Der wissenschaftliche und technologische Fortschritt und die Globalisierung der Märkte, die
eigentlich Quelle der Entwicklung und des Wachstums sein sollten, setzen
die Arbeiter dem Risiko aus, vom Räderwerk der Wirtschaft und von einem
ungezügelten Produktivitätsstreben ausgebeutet zu werden.602
280 Man darf nicht in den Irrtum verfallen zu denken, dass mit der Überwindung
der Abhängigkeit der Arbeit von der Materie automatisch auch die Entfremdung in
der Arbeit und von der Arbeit beseitigt wird. Damit sind nicht nur die vielfältigen
Bereiche der Arbeitslosigkeit, der Schwarzarbeit, der Kinderarbeit, der unterbezahlten und der ausgebeuteten Arbeit gemeint, die nach wie vor weiter
bestehen, sondern auch die neuen und weitaus subtileren Formen der Ausbeutung der modernen Arbeitswelt: das Übermaß an Arbeit, das Karrieredenken, das zuweilen anderen, für die Person ebenso wichtigen Dimensionen des Menschseins den Raum nimmt, die übertriebene Flexibilität in der
Arbeit, die das Familienleben zerbrechlich und manchmal unmöglich
macht, die Austauschbarkeit der Arbeitnehmer, die schwere Folgen für die
einheitliche Wahrnehmung der eigenen Existenz und die Stabilität der Familienbeziehungen haben kann. Wenn Entfremdung bedeutet, dass der
Mensch Mittel und Zweck verwechselt, dann kann es auch in der neuen,
immateriellen, leichter gewordenen, eher durch Qualität als durch Quantität bestimmten Arbeitssituation Elemente der Entfremdung des Menschen
geben „je nachdem, ob seine Teilnahme an einer echten solidarischen Gemeinschaft wächst oder ob seine Isolierung in einem Komplex von Beziehungen eines erbitterten Konkurrenzkampfes und gegenseitiger Entfremdung zunimmt“.603
c) Die Arbeit: Anspruch auf Beteiligung
281 Das Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital drückt sich auch in der Beteiligung der Arbeiter am Eigentum, an seiner Verwaltung und an seinen Erträgen aus.
Diese allzu oft vernachlässigte Forderung kann gar nicht zu hoch bewertet
werden, weil „jeder aufgrund der eigenen Arbeit den vollen Anspruch hat,
sich zugleich als Miteigentümer der großen Werkstätte zu betrachten, in
der er gemeinsam mit allen anderen arbeitet. Ein Weg auf dieses Ziel hin
könnte sein, die Arbeit soweit wie möglich mit dem Eigentum am Kapital
zu verbinden und eine große Vielfalt mittlerer Körperschaften mit wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Zielsetzung ins Leben zu rufen: Körperschaften mit echter Autonomie gegenüber den öffentlichen Behörden, Körperschaften, die ihre spezifischen Ziele in ehrlicher Zusammenarbeit
und mit Rücksicht auf die Forderungen des Gemeinwohls verfolgen und
sich in Form und Wesen als lebensvolle Gemeinschaften erweisen, sodass
sie ihre Mitglieder als Personen betrachten und behandeln und zu aktiver
Teilnahme an ihrem Leben anregen“.604 Die neue Organisation der Arbeit,
in der das Wissen mehr zählt als der bloße Besitz von Produktionsmitteln,
belegt ganz konkret, dass die Arbeit aufgrund ihres subjektiven Charakters
ein Recht auf Beteiligung beinhaltet: Es ist unerlässlich, sich dieser Tatsache
bewusst zu werden, wenn man die Stellung der Arbeit im Produktionsprozess richtig bewerten und Formen der Beteiligung finden will, die in der
Besonderheit der vielfältigen konkreten Situationen mit der Subjektivität
der Arbeit vereinbar sind.605
d) Das Verhältnis zwischen Arbeit und Privateigentum
282 Das soziale Lehramt der Kirche thematisiert das Verhältnis zwischen Arbeit
und Kapital auch in Bezug auf die Einrichtung des Privateigentums, das Recht auf
dieses sowie seine Verwendung. Das Recht auf Privateigentum ist dem Prinzip
von der allgemeinen Bestimmung der Güter untergeordnet und darf keinen
Grund darstellen, andere in ihrer Arbeit und Entfaltung zu behindern. Das
Eigentum, das man vor allem durch die Arbeit erwirbt, soll der Arbeit dienen. Das gilt in besonderer Weise für den Besitz von Produktionsmitteln;
doch dieser Grundsatz betrifft auch die finanziellen, technischen, intellektuellen und personalen Güter.
Die Produktionsmittel darf man „nicht gegen die Arbeit besitzen; man
darf sie auch nicht um des Besitzes willen besitzen“.606 Ihr Besitz wird unrechtmäßig, wenn das Eigentum „nicht aufgewertet wird oder dazu dient,
die Arbeit anderer zu behindern, um einen Gewinn zu erzielen, der nicht
aus der Gesamtausweitung der Arbeit und des gesellschaftlichen Reichtums erwächst, sondern aus ihrer Unterdrückung, aus der unzulässigen Ausbeutung, aus der Spekulation und aus dem Zerbrechen der Solidarität
in der Welt der Arbeit“.607
283 Das private und öffentliche Eigentum und die verschiedenen Mechanismen des
Wirtschaftssystems müssen auf eine Wirtschaft ausgerichtet sein, die dem Menschen
dient, das heißt, sie müssen dazu beitragen, das Prinzip von der allgemeinen
Bestimmung der Güter umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die
Frage nach dem Besitz und Gebrauch der neuen Technologien und Kenntnisse relevant: Sie stellen in unserer Zeit eine weitere Sonderform des Eigentums dar, die dem Besitz von Land oder Kapital in nichts nachsteht.608
Diese Ressourcen haben wie alle anderen Güter auch eine allgemeine Bestimmung; auch sie müssen in einen Kontext rechtlicher Normen und sozialer Regeln eingebettet werden, die dafür sorgen, dass ihr Gebrauch sich nach Kriterien der Gerechtigkeit, der Billigkeit und der Achtung vor den
Menschenrechten richtet. Die neuen Kenntnisse und Technologien können
dank ihres enormen Potentials einen entscheidenden Beitrag zum sozialen
Fortschritt leisten, doch sie können ebenso zur Quelle von Arbeitslosigkeit
werden und die Kluft zwischen den entwickelten und den unterentwickelten Gebieten noch vergrößern, wenn sie in den reichsten Ländern oder in
der Hand kleiner, mächtiger Gruppierungen verbleiben.
e) Die Feiertagsruhe
284 Die Feiertagsruhe ist ein Recht.609 Gott „ruhte am siebten Tag, nachdem
er sein ganzes Werk vollbracht hatte“ (Gen 2, 2): Auch die Menschen, die
nach seinem Bild geschaffen sind, müssen über ein ausreichendes Maß an
Ruhe und Freizeit verfügen, um ihr familiäres, kulturelles, soziales und religiöses Leben zu pflegen.610 Hierzu trägt die „Einsetzung des Tages des
Herrn“ bei.611 An den Sonntagen und den übrigen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen „keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben, die die
schuldige Gottesverehrung, die Freude am Tag des Herrn, das Verrichten
von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist
und Körper verhindern“.612 Familiäre Notsituationen oder gesellschaftliche
Verpflichtungen können dazu berechtigen, die Sonntagsruhe nicht einzuhalten, aber sie dürfen nicht zu Gewohnheiten führen, die der Religion,
dem Familienleben und der Gesundheit schaden.
285 Der Sonntag ist ein Tag, der mit tätiger Nächstenliebe geheiligt und insbesondere der Familie und den Eltern, aber auch den kranken, schwachen und älteren Menschen vorbehalten sein soll; ebenso dürfen auch die „Brüder und Schwestern“
nicht vergessen werden, „die die gleichen Bedürfnisse und Rechte haben,
sich jedoch aus Gründen der Armut und der Not nicht ausruhen können“;613 außerdem bietet der Sonntag Zeit zum Nachdenken, Schweigen
und der Beschäftigung mit Dingen, die das Wachstum des inneren und
christlichen Lebens begünstigen. Auch an diesem Tag sollten die Gläubigen
daran zu erkennen sein, dass sie Maß halten und Ausschreitungen und Gewalttätigkeit meiden, die für Massenveranstaltungen oft typisch sind.614
Der Tag des Herrn soll stets als Tag der Befreiung gelebt werden, der uns
an „einer festlichen Versammlung“ und an der „Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind“ (Hebr 12, 22–23), teilnehmen
lässt und die Feier des ewigen Pascha in der Herrlichkeit des Himmels vorwegnimmt.615
286 Die öffentlichen Autoritäten haben die Pflicht, darauf zu achten, dass die für
die Ruhe und den Gottesdienst bestimmte Zeit den Bürgern nicht aus Gründen der
wirtschaftlichen Produktivität entzogen wird. Eine entsprechende Verpflichtung
haben auch die Arbeitgeber ihren Beschäftigten gegenüber.616 Mit Rücksicht auf die Religionsfreiheit und das Gemeinwohl aller müssen die Christen sich dafür einsetzen, dass die Gesetze die Sonntage und die anderen liturgischen Feste als Feiertage anerkennen: „Sie sollen allen ein öffentliches
Beispiel des Gebetes, der Ehrerbietung und der Freude geben und ihre Überlieferungen als einen wertvollen Beitrag zum geistlichen Leben der
menschlichen Gesellschaft verteidigen“.617 Jeder Christ „soll sich hüten,
einen anderen ohne Not zu etwas zu verpflichten, das ihn daran hindern
würde, den Tag des Herrn zu feiern“.618
IV. DAS RECHT AUF ARBEIT
a) Die Arbeit ist notwendig
287 Die Arbeit ist ein Grundrecht und ein Gut für den Menschen:619 ein nützliches Gut, das seiner würdig ist, weil es Ausdruck und Steigerung der menschlichen Würde sein kann. Die Kirche verkündet den Wert der Arbeit
nicht nur, weil diese immer personal, sondern auch, weil sie notwendig
ist.620 Die Arbeit ist notwendig, um eine Familie zu gründen und zu erhalten,621 um ein Recht auf Eigentum zu erwerben,622 um zum Gemeinwohl der
Menschheitsfamilie beizutragen.623 Die Erwägung der moralischen Auswirkungen, die die Frage der Arbeit auf das gesellschaftliche Leben hat, veranlasst die Kirche dazu, die Arbeitslosigkeit vor allem im Hinblick auf die
jungen Generationen als einen „echten sozialen Notstand“ zu bezeichnen.624
288 Die Arbeit ist ein allgemeines Gut, das allen, die arbeitsfähig sind, zur Verfügung stehen muss. Die „Vollbeschäftigung“ ist daher ein Pflichtziel für jede auf
Gerechtigkeit und Gemeinwohl ausgerichtete wirtschaftliche Ordnung. Eine Gesellschaft, in der das Recht auf Arbeit ausgehöhlt oder systematisch geleugnet
wird und in der die wirtschaftspolitischen Maßnahmen es den Arbeitern
nicht ermöglichen, ein zufrieden stellendes Beschäftigungsniveau zu erreichen, „kann weder ihre sittliche Rechtfertigung noch den gerechten sozialen Frieden erlangen“.625 Eine wichtige Rolle und folglich eine besondere
und schwere Verantwortung kommen in diesem Bereich dem „indirekten
Arbeitgeber“ zu,626 das heißt jenen Subjekten – Personen oder Institutionen
verschiedener Art –, die in der Lage sind, die Arbeits- und Wirtschaftspolitik auf nationaler und internationaler Ebene mitzubestimmen.
289 Die Planungsfähigkeit einer auf das Gemeinwohl und auf die Zukunft gerichteten Gesellschaft misst sich auch und vor allem an den Arbeitsperspektiven, die sie zu
bieten hat. Die hohe Arbeitslosenquote, das Fortbestehen veralteter Bildungssysteme, die nach wie vor mit dem Zugang zur Bildung und zum
Arbeitsmarkt verbundenen Schwierigkeiten stellen vor allem für viele Jugendliche ein großes Hindernis auf dem Weg ihrer menschlichen und beruflichen Entfaltung dar. Wer arbeitslos oder unterbeschäftigt ist, leidet
auch unter den zutiefst negativen Folgen, die diese Situation für die Persönlichkeit hat, und läuft Gefahr, an den Rand der Gesellschaft gedrängt und
sozial ausgegrenzt zu werden.627 Diese Tragödie trifft neben den Jugendlichen vor allem die Frauen, die weniger spezialisierten Arbeiter, Menschen
mit Behinderungen, Einwanderer, ehemalige Strafgefangene, Analphabeten
und alle, denen es schwer fällt, ihren Platz in der Welt der Arbeit zu finden.
290 Der Erhalt der Beschäftigung hängt zunehmend von den beruflichen Fähigkeiten ab.628 Das Erziehungs- und Bildungssystem darf die menschliche und technische Bildung nicht vernachlässigen, die notwendig ist, um die erforderlichen Aufgaben mit Erfolg zu erfüllen. Die immer weiter verbreitete Notwendigkeit, den
Arbeitsplatz im Laufe eines Lebens mehrere Male zu wechseln, stellt das
Bildungssystem vor die Aufgabe, in den Personen die Bereitschaft zu fördern, sich beständig auf dem Laufenden zu halten und neu zu qualifizieren.
Die Jugendlichen müssen lernen, selbstständig zu handeln, und sie müssen
die Fähigkeit erlangen, sich verantwortungsbewusst und mit den entsprechenden Fähigkeiten den Risiken zu stellen, die mit einer veränderlichen
und in ihren Entwicklungsszenarien häufig unvorhersehbaren wirtschaftlichen Gesamtsituation verbunden sind.629 Ebenso unerlässlich ist ein geeignetes Bildungsangebot für Erwachsene, die sich weiterqualifizieren wollen,
und für Arbeitslose. Allgemeiner gesprochen müssen die Personen in ihrem
beruflichen Werdegang, angefangen beim Bildungssystem, neue, konkrete
Formen der Unterstützung finden, die es ihnen erleichtern, auch Phasen der
Veränderung, der Ungewissheit oder des Übergangs durchzustehen.
b) Die Rolle des Staates und der Zivilgesellschaft bei der Stärkung des Rechts auf Arbeit
291 Die Probleme der Beschäftigung rufen die Verantwortung des Staates auf den
Plan, dem es obliegt, eine aktive Arbeitspolitik zu betreiben, das heißt eine Politik,
die die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb des nationalen Territoriums begünstigt und die Produktion auf diese Weise ankurbelt. Die Pflicht
des Staates besteht nicht so sehr darin, das Recht aller Bürger auf Arbeit
direkt zu gewährleisten und damit das gesamte Wirtschaftsleben zu reglementieren und die freie Initiative der Einzelpersonen zu unterbinden: Der
Staat hat vielmehr die Aufgabe, „die Tätigkeit der Unternehmen dahingehend zu unterstützen, dass er Bedingungen für die Sicherstellung von
Arbeitsgelegenheiten schafft. Er muss die Tätigkeit dort, wo sie sich als unzureichend erweist, anregen bzw. ihr in Augenblicken der Krise unter die
Arme greifen“.630
292 Angesichts eines Arbeitsmarkts und wirtschaftlich-finanzieller Beziehungen,
die rasch globale Ausmaße angenommen haben, muss eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der Staaten untereinander mit Hilfe von Verträgen, Übereinkünften und
gemeinsamen Aktionsplänen gefördert werden, die das Recht auf Arbeit auch in
höchst kritischen Phasen des Wirtschaftskreislaufs auf nationaler und internationaler Ebene aufrechterhalten. Man muss sich der Tatsache bewusst
sein, dass die menschliche Arbeit ein Recht ist, von der die Förderung der
sozialen Gerechtigkeit und des zivilen Friedens unmittelbar abhängen. In
dieser Hinsicht kommen den internationalen und gewerkschaftlichen Organisationen wichtige Aufgaben zu: Sie müssen sich in möglichst geeigneter Weise zusammenschließen und sich vor allem anderen dafür einsetzen, „ein immer engmaschigeres Netz aus juristischen Verfügungen zu
flechten, die die Arbeit der Männer, der Frauen, der jungen Menschen
schützen und ihre angemessene Vergütung gewährleisten“.631
293 Für die Förderung des Rechts auf Arbeit ist es heute wie in den Tagen der
habe Enzyklika „Rerum novarum“ wichtig, dass es einen freien Prozess „der organisierten
Selbsthilfe der Gesellschaft“ gibt.632 Bedeutende Zeugnisse und Beispiele einer
solchen organisierten Selbsthilfe lassen sich in den zahlreichen unternehmerischen und gesellschaftlichen Initiativen finden, die von Formen der
Beteiligung, der Mitwirkung und der Selbstverwaltung getragen sind und
eine Verschmelzung solidarischer Kräfte erkennen lassen. Sie bieten sich
dem Markt als ein reichhaltiger Sektor von Arbeitsaktivitäten dar, die sich
in vielfältigen Bereichen durch eine besondere Aufmerksamkeit für die Beziehungskomponenten der produzierten Güter und der erbrachten Dienstleistungen auszeichnen: in der Bildung, dem Schutz der Gesundheit, den
gesellschaftlichen Basisdienstleistungen, der Kultur. Die Initiativen des so
genannten „dritten Sektors“ stellen eine immer wichtigere Chance für die
Entwicklung von Arbeit und Wirtschaft dar.
c) Die Familie und das Recht auf Arbeit
294 Die Arbeit ist „eine Grundlage für den Aufbau des Familienlebens, welches ein
Recht und eine Berufung des Menschen ist“:633 Sie sichert den Lebensunterhalt
und gewährleistet die Erziehung der Kinder.634 Die Familie und die Arbeit,
die somit in der Erfahrungswelt der großen Mehrheit der Personen eng aneinander gebunden sind, verdienen schließlich eine Betrachtungsweise, die
der Wirklichkeit eher entspricht, eine Aufmerksamkeit, die sie in ihrem
Zusammenhang – ohne die Scheuklappen einer ausschließlich privaten
Sicht der Familie oder einer ökonomistischen Sicht der Arbeit – begreift.
In dieser Hinsicht ist es notwendig, dass die Unternehmen, die beruflichen
Organisationen, die Gewerkschaften und der Staat eine Arbeitspolitik fördern, die die Kernfamilie unter dem Aspekt der Beschäftigung nicht
benachteiligt, sondern begünstigt. Das Familienleben und die Arbeit bedingen einander in vielfältiger Weise. Das Pendlerdasein, die Doppelbeschäftigung und die körperliche und psychologische Erschöpfung gehen zu Lasten der Zeit, die dem Familienleben gewidmet wird;635 die Situationen der
Arbeitslosigkeit haben materielle und spirituelle Folgen für die Familien,
und ebenso wirken sich auch die Spannungen und Krisen in der Familie
negativ auf das Verhalten und die Leistung im Arbeitsleben aus.
d) Die Frauen und das Recht auf Arbeit
295 Das spezifisch Weibliche ist in allen Ausprägungen des gesellschaftlichen Lebens notwendig, und deshalb muss die Anwesenheit der Frauen auch auf dem Sektor
der Arbeit gewährleistet sein. Der erste unerlässliche Schritt in diese Richtung
ist die konkrete Möglichkeit des Zugangs zur beruflichen Bildung. Die Anerkennung und der Schutz der Rechte der Frau im Bereich der Arbeit hängen im Allgemeinen von der Organisation der Arbeit ab, die die Würde und
Berufung der Frau berücksichtigen muss, deren wahre Förderung „eine Arbeitsordnung [erfordert], die so strukturiert ist, dass sie diese Aufwertung
nicht mit dem Aufgeben ihrer Eigenheit bezahlen muss und zum Schaden
der Familie, wo ihr als Mutter eine unersetzliche Rolle zukommt“.636 An dieser Frage müssen sich die Qualität einer Gesellschaft und die Wirksamkeit
messen lassen, mit der sie das Recht der Frauen auf Arbeit schützt.
Die Tatsache, dass die Würde und Berufung der Frau in der Arbeitswelt
nach wie vor in verletzender Weise diskriminiert werden, ist die Folge einer
langen Reihe von Benachteiligungen der Frau, die „in ihren Vorzügen entstellt, oft ausgegrenzt und sogar versklavt wurde“637 und noch immer wird.
Diese Schwierigkeiten sind leider nicht überwunden, wie die verschiedenen
Situationen überall dort zeigen, wo Frauen erniedrigt und sogar regelrechten Formen der Ausbeutung unterworfen werden. Die Dringlichkeit einer
wirklichen Anerkennung der Rechte der Frauen in der Arbeitswelt wird vor
allem unter dem Aspekt der Bezahlung, der Versicherung und der sozialen Versorgung deutlich.638
e) Kinderarbeit
296 Die Kinderarbeit stellt in ihren nicht zu duldenden Formen eine weniger auffällige, aber deshalb nicht weniger schreckliche Art der Gewalt dar,639 eine Gewalt, die über ihre politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Implikationen hinaus im Wesentlichen ein moralisches Problem bleibt. So mahnt Leo XIII.:
„Es wäre nicht zuzulassen, dass Kinder in die Werkstatt oder Fabrik eintreten, ehe Leib und Geist zur gehörigen Reife gediehen sind. Die Entfaltung
der Kräfte wird in den jungen Wesen durch vorzeitige Anspannung erstickt, und ist einmal die Blüte des kindlichen Alters gebrochen, so ist es
um die ganze Entwicklung in traurigster Weise geschehen“.640 Auch heute,
nach über hundert Jahren, ist das Übel der Kinderarbeit noch immer nicht aus der Welt geschafft.
In dem Bewusstsein, dass zumindest derzeit in bestimmten Ländern
der Beitrag der Kinderarbeit für den Unterhalt der Familien und die nationale Wirtschaft unverzichtbar ist und dass zumindest einige Arten der Teilzeitarbeit für die Kinder selbst von Vorteil sein können, verurteilt
allehre die zunehmende „Ausbeutung der Arbeitskraft von Minderjährigen
unter den Bedingungen der Sklaverei“.641 Diese Ausbeutung stellt eine
schwere Verletzung der Menschenwürde dar, die jedem Menschen zu Eigen ist, „unabhängig davon, wie klein oder – utilitaristisch betrachtet – scheinbar unwichtig er sein mag“.642
f) Migration und Arbeit
297 Die Einwanderung muss kein Hindernis, sie kann vielmehr eine Quelle der
Entwicklung sein. In der heutigen Welt, in der das Ungleichgewicht zwischen
reichen und armen Ländern stärker wird und die Entwicklung der Kommunikation die Entfernungen rasch verringert, kommt es in zunehmendem Maße zur Migration von Personen, die aus den weniger begünstigten
Gebieten der Erde kommen und nach besseren Lebensbedingungen suchen:
Ihr Eintreffen in den entwickelten Ländern wird häufig als eine Bedrohung
des in Jahrzehnten des Wirtschaftswachstums erreichten gehobenen Wohlstandsniveaus gesehen. In der Mehrzahl der Fälle decken die Eingewanderten jedoch in Bereichen und Gebieten, wo die örtlichen Arbeitskräfte nicht
ausreichend vorhanden oder nicht bereit sind, ihren eigenen Arbeitsbeitrag
zu leisten, einen Bedarf ab, der ohne sie nicht befriedigt werden konnte.
298 Die Institutionen der Aufnahmeländer müssen sorgfältig darüber wachen,
dass die Versuchung nicht an Boden gewinnt, ausländische Arbeitskräfte auszubeuten, indem man ihnen die Rechte, die den inländischen Arbeitskräften garantiert sind
und allen ohne Unterschied zugestanden werden müssen, versagt. Die Regelung der
Migration nach Kriterien der Billigkeit und des Gleichgewichts643 ist eine der unerlässlichen Voraussetzungen dafür, dass sich die Eingliederung in
einer Weise vollzieht, die die von der Würde des Menschen geforderten Sicherheiten garantiert. Die Einwanderer müssen als Personen aufgenommen
und gemeinsam mit ihren Familien bei der Integration in das gesellschaftliche Leben unterstützt werden.644 Zu diesem Zweck muss das Recht auf Familienzusammenführung respektiert und gefördert werden.645 Gleichzeitig
müssen, soweit möglich, alle Umstände begünstigt werden, die die Arbeitsmöglichkeiten in den Herkunftsländern verbessern.646
g) Die Landwirtschaft und das Recht auf Arbeit
299 Die landwirtschaftliche Arbeit verdient aufgrund ihrer sozialen, kulturellen
und ökonomischen Rolle, die sie in den Wirtschaftssystemen vieler Länder spielt, aufgrund der zahlreichen Probleme, mit denen sie in einer zunehmend globalisierten
Wirtschaft zu kämpfen hat, und aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung für die Bewahrung der natürlichen Umwelt besondere Aufmerksamkeit: Es „sind also radikale Änderungen dringend notwendig, um der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen wieder den wahren Wert zu geben, der ihnen als Grundlage einer
gesunden Volkswirtschaft in der gesamten Entwicklung der Gesellschaft
zukommt“.647
Die tiefen und grundlegenden Veränderungen, die sich derzeit auf sozialer und kultureller Ebene auch in der Landwirtschaft und der ländlichen
Welt im weiteren Sinne vollziehen, weisen wieder auf die dringende Notwendigkeit hin, sich eingehender mit der Bedeutung der landwirtschaftlichen Arbeit in ihren vielfältigen Dimensionen auseinanderzusetzen. Es handelt sich hierbei um eine äußerst wichtige Herausforderung, und ihr ist
mit einer Landwirtschafts- und Umweltpolitik zu begegnen, die geeignet
ist, gewisse Vorurteile der Rückständigkeit oder Nebensächlichkeit zu überwinden und neue Perspektiven für eine moderne Landwirtschaft zu erarbeiten, die eine bedeutende Rolle im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben übernehmen kann.
300 In einigen Ländern ist im Kontext einer wirkungsvollen Politik der Agrarreform eine Neuverteilung des Bodens unumgänglich, um das Hindernis zu überwinden,
das der von der kirchlichen Soziallehre verurteilte648 unproduktive Großgrundbesitz
einer echten ökonomischen Entwicklung in den Weg legt: „Wenn die Entwicklungsländer bestimmte Schwierigkeiten in Angriff nehmen, die als klassische Strukturprobleme zu definieren sind, können sie dem derzeitigen Prozess des Eigentums an Grund und Boden wirksam entgegenwirken. Zu
diesen Schwierigkeiten zählen Mängel und Versäumnisse in der Gesetzgebung bezüglich der Anerkennung von Eigentumsrechten an Grund und
Boden sowie im Hinblick auf den Kreditmarkt; die Vernachlässigung von
Forschung und Ausbildung im Agrarsektor sowie des Sozialwesens und
der Infrastruktur in den ländlichen Gebieten“.649 Die Agrarreform wird somit nicht nur zu einer politischen Notwendigkeit, sondern zu einer moralischen Verpflichtung, da ihre Nichtdurchführung in diesen Ländern die
positiven Auswirkungen verhindert, die sich aus der Öffnung der Märkte
und allgemein aus jenen gewinnbringenden Wachstumschancen ergeben,
die der gegenwärtige Globalisierungsprozess bietet.650
V. RECHTE DER ARBEITNEHMER
a) Würde der Arbeitnehmer und Achtung ihrer Rechte
301 Die Rechte der Arbeitnehmer basieren wie alle übrigen Rechte auf der Natur
der menschlichen Person und auf ihrer transzendenten Würde. Das soziale Lehramt
der Kirche sah es als geboten an, einige davon aufzuzählen und ihre Anerkennung in den Rechtsordnungen anzumahnen: das Recht auf gerechte
Vergütung;651 das Recht auf Ruhe;652 das Recht auf „Arbeitsräume und Produktionsprozesse (…), die dem Arbeitnehmer weder gesundheitlich noch
geistig-sittlich schaden“;653 das Recht auf Wahrung der eigenen Persönlichkeit am Arbeitsplatz, „ohne dass dabei das eigene Gewissen oder die Menschenwürde Schaden leiden“;654 das Recht auf angemessene Unterstützung,
die für den Unterhalt der arbeitslosen Arbeitnehmer und ihrer Familien
unerlässlich ist;655 das Recht auf Ruhestandsgeld und Versicherung in Alter,
Krankheit und nach Arbeitsunfällen;656 das Recht auf Mutterschutz;657 das
Versammlungs- und Vereinigungsrecht.658 Diese Rechte werden häufig verletzt, wie die traurigen Phänomene der ungeschützten oder nicht in ange-
messener Weise vertretenen unterbezahlten Arbeit beweisen. Oft sind die
Arbeitsbedingungen für Männer, Frauen und Kinder vor allem in den Entwicklungsländern so unmenschlich, dass sie ihre Würde verletzen und
ihrer Gesundheit schaden.
b) Das Recht auf gerechte Vergütung und Verteilung des Einkommens
302 Die Vergütung ist das wichtigste Mittel, um die Gerechtigkeit in den Arbeitsverhältnissen zu verwirklichen.659 „Der gerechte Lohn ist die rechtmäßige
Frucht der Arbeit“;660 wer ihn verweigert oder nicht rechtzeitig und im
richtigen Verhältnis zur geleisteten Arbeit auszahlt, begeht ein schweres
Unrecht (vgl. Lk 19, 13; Dtn 24, 14–15; Jak 5, 4). Der Lohn ist das Mittel, das
dem Arbeitnehmer Zugang zu den Gütern der Erde verschafft: „Schließlich
ist die Arbeit so zu entlohnen, dass dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen, um sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten – gemäß der Funktion und Leistungsfähigkeit des Einzelnen, der Lage des Unternehmens und unter Rücksicht
auf das Gemeinwohl“.661 Die einfache Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Höhe der Vergütung genügt nicht,
um den vereinbarten Lohn als „gerecht“ zu qualifizieren, denn dieser darf
nicht so niedrig sein, „dass er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter
den Lebensunterhalt nicht abwirft“:662 die natürliche Gerechtigkeit ist der
Vertragsfreiheit vor- und übergeordnet.
303 Der wirtschaftliche Wohlstand eines Landes misst sich nicht ausschließlich an
der Menge der produzierten Güter, sondern auch daran, wie diese produziert werden
und am Grad der Billigkeit, mit der die Verteilung des Einkommens vorgenommen
wird, die es allen ermöglichen muss, das zu ihrer Verfügung zu haben, was
sie zur Entfaltung und Vervollkommnung der eigenen Person benötigen.
Eine gerechte Verteilung des Einkommens wird auf der Grundlage der Kriterien nicht nur der ausgleichenden, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit erzielt, das heißt sie berücksichtigt neben dem objektiven Wert der
Arbeitsleistung auch die Menschenwürde der Subjekte, die diese Leistung erbringen. Ein echter wirtschaftlicher Wohlstand lässt sich außerdem auch
durch eine geeignete Sozialpolitik der Umverteilung des Einkommens verwirklichen, die unter Berücksichtigung der allgemeinen Situation die Verdienste
und die Bedürfnisse jedes einzelnen Bürgers in angemessener Weise in Betracht zieht.
c) Das Streikrecht
304 Die Soziallehre erkennt die Rechtmäßigkeit des Streiks an, „wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt“,663 nachdem alle anderen Mittel der Konfliktbewältigung sich als unwirksam erwiesen haben.664 Der Streik, eine der am härtesten erkämpften
Errungenschaften der gewerkschaftlichen Verbände, kann als die kollektive
und aufeinander abgestimmte Weigerung der Arbeitnehmer definiert werden, ihre Leistung zu erbringen, mit dem Ziel, über den auf diese Weise auf
die Arbeitgeber, den Staat und die öffentliche Meinung ausgeübten Druck
eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und ihrer sozialen Situation zu
erreichen. Auch der Streik im Sinne „einer Art von Ultimatum“665 muss
immer eine friedliche Methode bleiben, die eigenen Rechte einzufordern
und für sie zu kämpfen; er wird „sittlich unannehmbar, wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt, die
nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem
Gemeinwohl widersprechen“.666
VI. SOLIDARITÄT UNTER DEN ARBEITNEHMERN
a) Die Bedeutung der Gewerkschaften
305 Das Lehramt erkennt die grundlegende Bedeutung der Arbeitnehmergewerkschaften an, deren Daseinsberechtigung in dem Recht der Arbeitnehmer besteht, Ver-
einigungen und Verbände zu gründen, um die lebenswichtigen Interessen derer zu
schützen, die in den verschiedenen Bereichen beschäftigt sind. Die Gewerkschaften
„sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem
der Industriearbeiter für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den
Unternehmern und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden“.667
Die gewerkschaftlichen Organisationen, die ihr je besonderes Ziel im
Dienst des Gemeinwohls verfolgen, sind ein konstruktiver Faktor der sozialen Ordnung und der Solidarität und damit ein unverzichtbarer Bestandteil des
gesellschaftlichen Lebens. Die Anerkennung der Rechte der Arbeit stellt schon
immer ein schwer lösbares Problem dar, weil sie sich innerhalb vielschichtiger historischer und institutioneller Prozesse vollzieht, und man kann sagen, dass sie noch heute nicht abgeschlossen ist. Das macht eine echte Solidaritätspraxis unter den Arbeitnehmern heute aktueller und notwendiger denn je.
306 Die Soziallehre fordert, dass die Verhältnisse innerhalb der Arbeitswelt von
Zusammenarbeit geprägt sein müssen: der Hass und der Kampf, der darauf abzielt,
den anderen zu vernichten, sind unter anderem deshalb als Methoden gänzlich unannehmbar, weil die Arbeit und das Kapital für den Produktionsprozess gleichermaßen unverzichtbar sind. Ausgehend von dieser
tritt die Soziallehre „nicht die Meinung, dass die Gewerkschaften nur
Ausdruck der »Klassen«-Struktur einer Gesellschaft und Teilnehmer des
Klassenkampfes seien, der unvermeidlich das gesellschaftliche Leben beherrsche“.668 Genau genommen sind die Gewerkschaften die treibenden
Kräfte des Kampfes für die soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Arbeitnehmer in ihren je eigenen Berufen: „Dieser »Kampf« muss jedoch als ein
normaler Einsatz »für« ein gerechtes Gut angesehen werden (…). Es ist dies aber kein Kampf »gegen« andere“.669 Die Gewerkschaft, die vor allem ein
Instrument der Solidarität und Gerechtigkeit ist, darf die Mittel des Kampfes nicht missbrauchen; um ihrer Bestimmung willen muss sie den Versuchungen des Korporativismus widerstehen und lernen, sich selbst zu regeln und die Folgen ihrer eigenen Entscheidungen für den größeren
Zusammenhang des Gemeinwohls abzuschätzen.670
307 Der Gewerkschaft kommt neben ihren schützenden und fordernden Funktionen zum einen eine Vertretungsaufgabe zu, die darauf ausgerichtet ist, „zur rechten
Gestaltung des Wirtschaftslebens einen wirksamen Beitrag zu leisten“,671 und zum
anderen die Erziehung des sozialen Gewissens der Arbeitnehmer, damit diese sich
je nach den Fähigkeiten und Einstellungen eines jeden am gesamten Werk
der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und der Schaffung
des weltweiten Gemeinwohls aktiv beteiligt fühlen. Die Gewerkschaften
und die anderen Formen der Arbeiterverbände müssen eine Funktion der
Zusammenarbeit mit den übrigen sozialen Subjekten übernehmen und
sich für die Verwaltung der öffentlichen Sache interessieren. Die gewerkschaftlichen Organisationen haben die Pflicht, die politische Macht dahingehend zu beeinflussen, dass sie in gebührender Weise für die Probleme der Arbeitswelt sensibilisiert und dazu verpflichtet wird, sich für die Verwirklichung der Arbeiterrechte einzusetzen. Dennoch haben die Gewerkschaften nicht den Charakter „politischer Parteien“, die um die Macht kämpfen,
und dürfen auch nicht den Entscheidungen der politischen Parteien unterworfen werden oder allzu enge Beziehungen mit ihnen unterhalten: „Sonst
verlieren sie nämlich leicht den Kontakt mit ihrem eigentlichen Auftrag,
der Sicherung der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer im Rahmen
des Gemeinwohls des ganzen Landes, und werden statt dessen ein Werkzeug
für andere Zwecke“.672
b) Neue Formen der Solidarität
308 Der heutige sozioökonomische Kontext, der von immer schnelleren Prozessen
der wirtschaftlichen und finanziellen Globalisierung gekennzeichnet ist, drängt die
Gewerkschaften zur Erneuerung. Die Gewerkschaften sind heute zu neuen Formen
des Handelns aufgerufen,673 die darin bestehen, ihren eigenen Aktionsradius
der Solidarität so zu vergrößern, dass neben den traditionellen Kategorien
der Arbeit auch Arbeiter mit atypischen oder mit Teilzeitverträgen geschützt
sind, ebenso wie andere, deren Stellen durch die immer häufigeren Unternehmensfusionen auch auf internationaler Ebene gefährdet sind, Menschen
ohne Beschäftigung, Einwanderer, Saisonarbeiter sowie alle diejenigen, die
vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, weil sie in ihrem Beruf nicht mehr
auf dem neuesten Stand sind und ohne entsprechende Fortbildungsmaßnahmen dort nicht mehr Fuß fassen können.
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt kann die Solidarität
wiederhergestellt und vielleicht noch besser begründet werden als in der
Vergangenheit, wenn man sich für eine Wiederentdeckung des subjektiven
Werts der Arbeit einsetzt: „Man muss sich daher weiterhin die Frage nach
dem Subjekt der Arbeit und nach seinen Lebensbedingungen stellen“. Deshalb „bedarf es immer neuer Bewegungen von Solidarität der Arbeitenden
und mit den Arbeitenden“.674
309 Indem sie „neue Formen der Solidarität“675 anstreben, müssen die Arbeitnehmerverbände sich darauf einstellen, mehr Verantwortung zu übernehmen, und zwar nicht nur in Bezug auf die traditionellen Mechanismen der
Umverteilung, sondern auch im Hinblick auf die Produktion des Reichtums
und auf die Schaffung von sozialen, politischen und kulturellen Bedingungen, die es allen, die arbeiten können und wollen, unter vollständiger Wahrung ihrer Würde als Arbeitnehmer ermöglichen, ihr Recht auf Arbeit
wahrzunehmen. Die schrittweise Überwindung des auf der Lohnarbeit in einem großen Unternehmen basierenden Organisationsmodells lässt zudem eine Aktualisierung der Normen und sozialen Versorgungssysteme
als ratsam erscheinen, durch die die Arbeitnehmer bisher geschützt worden
sind, wobei ihre Grundrechte natürlich unangetastet bleiben müssen.
VII. DIE „RES NOVAE“ DER ARBEITSWELT
a) Eine Epoche des Übergangs
310 Eine der bedeutendsten Ursachen für die gegenwärtige Wandlung der Arbeitsorganisation ist im Phänomen der Globalisierung gegeben: Dadurch, dass Unterneh-
men an Orte verlagert werden, die weit von den Schauplätzen der strategischen Entscheidungen und von den eigentlichen Konsummärkten entfernt sind, wird es möglich,
neue Produktionsformen zu erproben. Zwei Faktoren treiben dieses Phänomen
voran: die außerordentliche Schnelligkeit einer räumlich und zeitlich unbegrenzten Kommunikation sowie die relative Mühelosigkeit, mit der Waren
und Personen von einem Teil des Erdballs zum anderen transportiert werden. Dies bringt eine grundlegende Konsequenz für die Produktionsprozesse mit sich: Das Eigentum ist immer weiter entfernt und den sozialen Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen gegenüber oft gleichgültig.
Wenn es aber andererseits zutrifft, dass die Globalisierung an sich a priori
weder gut noch schlecht ist, sondern davon abhängt, wie der Mensch sie
gebraucht,676 dann ist festzuhalten, dass eine Globalisierung der Schutzmaßnahmen, der wesentlichen Mindestrechte und der Billigkeit erforderlich ist.
311 Eines der wichtigsten Merkmale der Neuorganisation der Arbeit ist die physische Aufsplitterung des Produktionskreislaufs zum Zweck einer höheren Effizienz und höherer Gewinne. In diesem Zusammenhang erleben die Koordinaten von
Raum und Zeit, die den Rahmen für den Produktionskreislauf bildeten,
eine nie da gewesene Umgestaltung, die eine Wandlung der Struktur der
Arbeit selbst zur Folge hat. All das hat bedeutende Auswirkungen auf das
Leben der Einzelnen und der Gemeinschaften, die sowohl hinsichtlich der materiellen Bedingungen als auch hinsichtlich der Kultur und der Werte
radikalen Veränderungen unterworfen sind. Dieses Phänomen betrifft auf
globaler und lokaler Ebene Millionen von Menschen unabhängig von
ihrem Beruf, ihrer sozialen Situation, ihren kulturellen Voraussetzungen.
Die Neuorganisation der Zeit, ihre Regelung und die sich in der Nutzung
des Raums vollziehenden Änderungen – die in ihrem Ausmaß der ersten
industriellen Revolution vergleichbar sind, da sie ungeachtet des Entwicklungsgrades alle Produktionssektoren auf allen Kontinenten betreffen - sind daher auch auf ethischer und kultureller Ebene als eine entscheidende
Herausforderung im Hinblick auf die Definition eines erneuerten Systems
zum Schutz der Arbeit zu betrachten.
312 Die Globalisierung der Wirtschaft – und mit ihr die Liberalisierung der Märkte, die Verschärfung der Konkurrenz, die wachsende Zahl von Firmen, die sich auf die
Lieferung von Produkten und Dienstleistungen spezialisieren – erfordert eine größere
Flexibilität am Arbeitsmarkt und in der Organisation und Verwaltung der Produktionsprozesse. Bei der Bewertung dieser schwierigen Materie scheint es ratsam,
auf der Ebene der Moral, der Kultur und der Planung besondere Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, dass das soziale und politische Handeln sich
in einer ihrerseits völlig neuen marktwirtschaftlichen Situation auf die Themenbereiche konzentriert, die mit der Identität und den Inhalten der neuen
Arbeit verbunden sind. Die Veränderungen des Arbeitsmarkts sind häufig
nicht die Ursache, sondern eine Folge der Veränderungen der Arbeit selbst.
313 Die Arbeit durchläuft vor allem in den Wirtschaftssystemen der eher weit entwickelten Länder eine Phase des Übergangs von einer industriellen zu einer im Wesentlichen auf Dienstleistungen und technologischer Innovation basierenden Wirtschaft. Das heißt, die stark informativ geprägten Dienstleistungen und
Tätigkeiten wachsen schneller als die der traditionellen Primär- und Sekundärsektoren, was weitreichende Konsequenzen für die Organisation der
Produktion und des Austauschs, den Inhalt und die Form der Arbeitsleistungen und die sozialen Versorgungssysteme hat.
Dank der technologischen Innovationen wird die Arbeitswelt durch neue Berufe
bereichert, während andere verschwinden. In der gegenwärtigen Übergangsphase
findet eine beständige Abwanderung der Beschäftigten vom industriellen
zum Dienstleistungssektor statt. Während das wirtschaftliche und soziale Modell der großen Fabrik und der Arbeit einer homogenen Klasse von
Werktätigen an Boden verliert, verbessern sich die Beschäftigungsaussichten im tertiären Sektor und nehmen insbesondere die Arbeitstätigkeiten im
Bereich der persönlichen Dienstleistungen, der Teilzeitarbeit, der vorübergehenden und der „atypischen“ Beschäftigungen zu, bei denen es sich um
Formen der Arbeit handelt, die sich weder als abhängige noch als selbstständige Arbeit definieren lassen.
314 Gegenwärtig vollzieht sich ein Übergang von der auf unbegrenzte Zeit abhängigen Arbeit im Sinne einer Festanstellung hin zu einem Berufsleben, das von einer
Vielfalt von Arbeitstätigkeiten gekennzeichnet ist; von einer kompakten, klar definierten und anerkannten Arbeitswelt hin zu einem bunten, sich ständig
verändernden, verheißungsvollen Universum, das aber auch vor allem angesichts der wachsenden Unsicherheit der Beschäftigungsperspektiven, der
fortdauernden Phänomene struktureller Arbeitslosigkeit und der Unzulänglichkeit der derzeitigen sozialen Versorgungssysteme besorgniserregende Fragen aufwirft. Die Forderungen des Wettbewerbs, der technologischen Innovation und der Komplexität des Kapitalflusses müssen mit dem
Schutz des Arbeiters und seiner Rechte in Einklang gebracht werden.
Unsicherheit und Instabilität prägen nicht nur die Arbeitssituation der
Menschen in den eher weit entwickelten Ländern, sondern auch und vor
allem die wirtschaftlich weniger fortgeschrittenen Regionen des Planeten
in Entwicklungsländern und in Staaten, deren Wirtschaft sich in einer Phase der Umgestaltung befindet. Letztere müssen sich neben den vielschichtigen Problemen, die mit dem Wandel der Wirtschafts- und Produktions-
modelle verknüpft sind, auch täglich mit den schwierigen Forderungen
auseinandersetzen, die sich aus dem aktuellen Globalisierungsprozess ergeben. Besonders für die Arbeitswelt ist die Situation dramatisch, weil von
umfassenden und radikalen Veränderungen kultureller und struktureller
Art betroffen, die häufig weder von der Gesetzgebung noch vom Bildungssystem noch von sozialen Hilfeleistungen aufgefangen werden.
315 Dadurch, dass die Dezentralisierung der Produktion den kleineren Betrieben
vielfältige Aufgaben zuweist, die zuvor in den großen Produktionseinheiten konzentriert waren, gewinnen die kleinen und mittleren Unternehmen Kraft und neuen
Schwung. Auf diese Weise entstehen neben dem traditionellen Handwerk neue Betriebe mit kleinen Produktionseinheiten, die moderne Produktionsbereiche oder von den größeren Unternehmen abgekoppelte Tätigkeiten übernehmen. Viele Tätigkeiten, für die gestern noch Angestellte erforderlich waren, werden heute in neuen Formen umgesetzt, die die
selbstständige Arbeit begünstigen und von einem größeren Risiko und größerer Verantwortung geprägt sind.
Die Arbeit in den kleinen und mittleren Betrieben, die handwerkliche und die
selbstständige Arbeit können zu einer Gelegenheit werden, das Arbeitsleben menschlicher zu gestalten, sei es durch die Möglichkeit, in einer überschaubaren Gemeinschaft positive zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen, sei es
durch die Vorteile, die sich aus einem Mehr an Initiative und Unternehmergeist ergeben; dennoch sind auch die Fälle ungerechter Behandlung sowie
schlecht bezahlter und vor allem unsicherer Arbeit in diesen Sektoren nicht selten.
316 In den Entwicklungsländern hat sich zudem in den vergangenen Jahren das
Phänomen einer wachsenden Zahl „informeller“ oder „schattenwirtschaftlicher“ Aktivitäten ausgebreitet, das zwar ein vielversprechendes Zeichen für ökonomisches
Wachstums darstellt, andererseits jedoch ethische und juristische Probleme aufwirft.
Der durch diese Tätigkeiten hervorgerufene beträchtliche Anstieg an Arbeitsplätzen ist eine Folge der fehlenden Spezialisierung eines großen Teils
der örtlichen Arbeitnehmer und der ungeordneten Entwicklung der formellen Wirtschaftssektoren. Eine große Zahl von Personen ist somit dazu
gezwungen, unter äußerst unangenehmen Bedingungen und in einem Rahmen zu arbeiten, in dem die Würde des Arbeiters nicht durch Regeln geschützt ist. Das Niveau der Produktivität, des Einkommens und des Lebensstandards ist extrem niedrig und erweist sich oft als nicht ausreichend, um
den Unterhalt der Arbeiter und ihrer Familien zu gewährleisten.
b) Soziallehre und „res novae“
317 Angesichts der eindrucksvollen „res novae“ der Arbeitswelt warnt die Kirche
insbesondere vor der irrtümlichen Ansicht, die gegenwärtigen Veränderungen vollzögen sich in deterministischer Weise. Der entscheidende Faktor und der
„Schiedsrichter“ dieser komplexen Phase des Wandels ist noch immer der Mensch, der der eigentliche Protagonist seiner Arbeit bleiben muss. Er kann
und muss die gegenwärtigen Innovationen und Umstrukturierungen kreativ und verantwortungsbewusst so gestalten, dass sie zum Wachstum der
Person, der Familie, der Gesellschaft und der gesamten Menschheitsfamilie
beitragen.677 Erhellend für alle ist der Hinweis auf die subjektive Dimension der
Arbeit, der nach der kirchlichen Soziallehre der Vorrang gebührt, weil die
menschliche Arbeit „das unmittelbare Werk der nach dem Bilde Gottes geschaffenen Menschen [ist]. Diese sind dazu berufen, miteinander das
Schöpfungswerk fortzusetzen, indem sie über die Erde herrschen“.678
318 Die mechanistischen und ökonomistischen Deutungen der produktiven Tätigkeit halten, obwohl sie vorherrschend oder doch zumindest einflussreich sind, einer
wissenschaftlichen Analyse der mit der Arbeit verbundenen Probleme nicht stand.
Derartige Vorstellungen erweisen sich heute mehr denn je als vollkommen
unzureichend, um die Tatsachen zu interpretieren, die die Bedeutung der
Arbeit als einer freien und kreativen Tätigkeit des Menschen jeden Tag
deutlicher werden lassen. Auch die konkrete Situation muss ein Anlass dazu sein, eingeschränkte und in Anbetracht der Dynamik, die derzeit am
Werk ist, unzureichende theoretische Horizonte und praktische Kriterien
unverzüglich zu überwinden, die in sich ungeeignet sind, die ganze Palette
der konkreten und drängenden menschlichen Bedürfnisse auszumachen,
zumal diese weit über die rein wirtschaftlichen Kategorien hinausgehen.
Die Kirche weiß sehr wohl und lehrt schon immer, dass der Mensch im
Unterschied zu jedem anderen Lebewesen Bedürfnisse hat, die sich nicht
auf das „Haben“ beschränken,679 weil seine Natur und seine Berufung untrennbar mit dem Transzendenten verbunden sind. Die menschliche Person lässt sich auf das Abenteuer ein, die Sachenwelt durch Arbeit umzugestalten, um in erster Linie materielle Bedürfnisse zu befriedigen, aber sie
folgt damit einem Impuls, der sie dazu drängt, immer über das Erreichte hinauszugehen und weiter nach dem zu suchen, was ihren unauslöschlichen inneren Bedürfnissen in tieferer Weise entspricht.
319 Die historischen Ausdrucksformen der menschlichen Arbeit verändern sich,
doch ihre bleibenden Forderungen, die sich im Respekt vor den unveräußerlichen Rechten des arbeitenden Menschen zusammenfassen lassen, dürfen sich nicht verändern.
Angesichts der Gefahr, dass diese Rechte geleugnet werden, müssen neue
Formen der Solidarität erdacht und geschaffen werden, die die wechselseitige
Abhängigkeit der arbeitenden Menschen untereinander in Betracht ziehen.
Je tiefer die Veränderungen greifen, desto entschlossener müssen sich Intelligenz und Wille dafür einsetzen, die Würde der Arbeit zu schützen, indem
sie die auf den verschiedenen Ebenen zuständigen Institutionen stärken.
Diese Sichtweise ermöglicht es, die gegenwärtigen Wandlungsprozesse in
die so notwendige Richtung der Komplementarität zwischen dem örtlichen
und dem globalen Wirtschaftsraum zu lenken; zwischen „alter“ und „neuer“ Wirtschaft; zwischen technologischer Innovation und der Forderung,
die menschliche Arbeit zu schützen; zwischen Wirtschaftswachstum und
umweltverträglicher Entwicklung.
320 Die Wissenschaftler und die Menschen von Bildung sind dazu aufgerufen, zur
Lösung der umfangreichen und vielschichtigen Probleme der Arbeit, die in manchen
Bereichen dramatische Ausmaße annehmen, ihren je eigenen und im Hinblick auf die
richtigen Entscheidungen so wichtigen Beitrag zu leisten. Diese Verantwortung
verlangt von ihnen, die Risiken und die Chancen der sich abzeichnenden
Veränderungen aufzuzeigen und vor allem Handlungsentwürfe vorzulegen,
die den Wandel in die Richtung lenken, die für die Entwicklung der gesamten Menschheitsfamilie die günstigste ist. Ihnen kommt die schwere Aufgabe zu, die gesellschaftlichen Phänomene mit Einsicht und Wahrheitsliebe
und unbeeinflusst von persönlichen oder Gruppeninteressen zu verstehen
und zu deuten. Ihr Beitrag wird gerade wegen seiner theoretischen Natur zu
einem wichtigen Bezugspunkt für das konkrete Handeln der Wirtschaftspolitik.680
321 Die derzeitigen Szenarien einer tiefen Umgestaltung der menschlichen Arbeit
lassen eine wirklich globale und solidarische Entwicklung noch wichtiger werden, die
alle Gebiete der Welt, auch die weniger begünstigten, umfasst. Für diese letzteren
stellt der Beginn eines weitreichenden solidarischen Entwicklungsprozesses nicht nur eine konkrete Möglichkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
sondern auch eine wahre und eigentliche Voraussetzung für das Überleben
ganzer Völker dar: „Es ist nötig, dass wir die Solidarität globalisieren“.681
Das bestehende wirtschaftliche und soziale Ungleichgewicht in der Arbeitswelt
muss mit der Wiedereinsetzung einer gerechten Wertehierarchie und mit der Vorrangstellung der Würde der arbeitenden Person bekämpft werden: „Nie dürfen die neuen
Gegebenheiten, die sich machtvoll in den Produktionsprozess einschalten,
wie zum Beispiel die Globalisierung der Finanzwelt, der Wirtschaft, des
Handels und der Arbeit, die Würde und die Vorrangstellung des Menschen
oder die Freiheit und Demokratie der Völker verletzen. Solidarität, Beteiligung und die Möglichkeit, diese radikalen Veränderungen zu beherrschen,
sind – wenn schon nicht die Lösung – so doch sicherlich die nötige ethische
Gewähr, damit Personen und Völker nicht Werkzeuge, sondern Hauptverantwortliche ihrer Zukunft werden. All das kann Wirklichkeit werden, und
da es möglich ist, wird es auch zur Pflicht“.682
322 Es wird immer wichtiger, die neue Arbeitssituation im gegenwärtigen Kontext
der Globalisierung zu betrachten und dabei zu berücksichtigen, dass der Mensch von
Natur aus dazu neigt, Beziehungen zu knüpfen. In diesem Zusammenhang ist
festzuhalten, dass die Universalität keine Dimension der Sachen, sondern
eine Dimension des Menschen ist. Die Technik mag die instrumentelle Ursache der Globalisierung sein, doch ihre letzte Ursache ist die Universalität
der Menschheitsfamilie. Deshalb hat auch die Arbeit eine universale Dimension, weil sie auf dem Beziehungscharakter des Menschen basiert. Vor
allem die elektronischen Techniken haben die Globalisierung beschleunigt
und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, diesen Beziehungsaspekt der
Arbeit über den ganzen Erdball zu verbreiten. Das letzte Fundament dieser Dynamik ist der arbeitende Mensch, ist immer das subjektive, nie das objektive Element. Auch die globalisierte Arbeit hat ihren Ursprung daher in der anthropologischen Grundlage der der Arbeit innewohnenden Beziehungsdimension. Die negativen Seiten der Globalisierung dürfen nicht die
Chancen zunichte machen, die sich für alle auftun, nämlich auf weltweiter
Ebene einem Humanismus der Arbeit und einer Solidarität der Arbeitswelt Gestalt
zu geben, damit der Mensch, der in einem solchen erweiterten und vernetzten Kontext arbeitet, seine Berufung zu Einheit und Solidarität immer besser versteht.
573 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 6: AAS 73 (1981) 591. 574 Johannes Paul II., Enz. Redemptor hominis, 1: AAS 71 (1979) 257. 575 Johannes Paul II., Enz. Redemptor hominis, 8: AAS 71 (1979) 270. 576 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2427; Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 27: AAS 73 (1981) 644–647. 577 Vgl. Johannes Chrysostomus, Acta Apostolorum Homiliae 35, 3: PG 60, 258. 578 Vgl. Basilius der Große, Regulae fusius tractatae, 42: PG 31, 1023–1027; Athanasius von Alexandrien, Vita S. Antonii, c. 3: PG 26, 846. 579 Vgl. Ambrosius, De obitu Valentiniani consolatio, 62: PL 16, 1438. 580 Vgl. Irenäus von Lyon, Adversus haereses, 5, 32, 2: PG 7, 1210–1211. 581 Vgl. Theodoret von Cyrrhus, De Providentia, Orationes 5–7: PG 83, 625–686. 582 Johannes Paul II., Ansprache an die Arbeiter des Industriezentrums von Pomezia, Italien (14. September 1979), 3: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, II, 2 (1979) 299. 583 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 2: AAS 73 (1981) 580–583. 584 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 1: AAS 73 (1981) 579. 585 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 3: AAS 73 (1981) 584. 586 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 6: AAS 73 (1981) 589–590. 587 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 6: AAS 73 (1981) 590. 588 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 6: AAS 73 (1981) 592; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2428. 589 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 31: AAS 83 (1991) 832. 590 Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 200. 591 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 16: AAS 73 (1981) 619. 592 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 4: AAS 73 (1981) 586. 593 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 12: AAS 73 (1981) 606. 594 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 12: AAS 73 (1981) 608. 595 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 13: AAS 73 (1981) 608–612. 596 Vgl. Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 194–198. 597 Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII, 11 (1892) 109. 598 Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 195. 599 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 32: AAS 83 (1991) 833. 600 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 43: AAS 83 (1991) 847. 601 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 11: AAS 73 (1981) 604. 602 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Mitglieder der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften (6. März 1999), 2: AAS 91 (1999) 889. 603 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 41: AAS 83 (1991) 844. 604 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 14: AAS 73 (1981) 616. 605 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 9: AAS 58 (1966) 1031–1032. 606 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 14: AAS 73 (1981) 613. 607 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 43: AAS 83 (1991) 847. 608 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 32: AAS 83 (1991) 832–833. 609 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 625–629: Id., Enz. Centesimus annus, 9: AAS 83 (1991) 804. 610 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 67: AAS 58 (1966) 1088–1089. 611 Katechismus der Katholischen Kirche, 2184. 612 Katechismus der Katholischen Kirche, 2185. 613 Katechismus der Katholischen Kirche, 2186. 614 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2187. 615 Vgl. Johannes Paul II., Ap. Schr. Dies Domini, 26: AAS 90 (1998) 729: „Die Feier des Sonntags, des »ersten« und zugleich »achten« Tages, verweist den Christen auf das Ziel des ewigen Lebens“. 616 Vgl. Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII, 11 (1892) 110. 617 Katechismus der Katholischen Kirche, 2188. 618 Katechismus der Katholischen Kirche, 2187. 619 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 26: AAS 58 (1966) 1046–1047; Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 9.18: AAS 73 (1981) 598–600. 622–625; Id., Ansprache an die Mitglieder der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften (25. April 1997), 3: AAS 90 (1998) 139–140; Id., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1999, 8: AAS 91 (1999) 382–383. 620 Vgl. Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII, 11 (1892) 128. 621 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 10: AAS 73 (1981) 600–602. 622 Vgl. Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII, 11 (1892) 103; Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 14: AAS 73 (1981) 612–616; Id., Enz. Centesimus annus,31: AAS 83 (1991) 831–832. 623 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 16: AAS 73 (1981) 618–620. 624 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 18: AAS 73 (1981) 623. 625 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 43: AAS 83 (1991) 848; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2433. 626 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 17: AAS 73 (1981) 620–622. 627 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche,2436. 628 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 66: AAS 58 (1966) 629 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 12: AAS 73 (1981) 605–608. 630 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 48: AAS 83 (1991) 853. 631 Paul VI., Ansprache vor der Internationalen Arbeitsorganisation (10. Juni 1969), 21: AAS61 (1969) 400; vgl. Johannes Paul II., Ansprache vor der Internationalen Arbeitsorganisation (15. Juni 1982), 13: AAS 74 (1982) 1004–1005. 632 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 16: AAS 83 (1991) 813. 633 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 10: AAS 73 (1981) 600. 634 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 10: AAS 73 (1981) 600–602; Id., Ap. Schr. Familiaris consortio, 23: AAS 74 (1982) 107–109. 635 Der Heilige Stuhl, Charta der Familienrechte (22. Oktober 1983), Art. 10, Der Apostolische Stuhl 1983, 1605. 636 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 628. 637 Johannes Paul II., Brief an die Frauen (29. Juni 1995), 3: AAS 87 (1995) 804. 638 Johannes Paul II., Ap. Schr. Familiaris consortio, 24: AAS 74 (1982) 109–110. 639 Vgl. Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1996,5: AAS 88 (1996) 106–107. 640 Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII, 11 (1892) 129. 641 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1998, 6: AAS 90 (1998) 153. 642 Johannes Paul II., Botschaft an den UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuellar anlässlich des Welt-Gipfeltreffens zum Schutz der Kinder (22. September 1990): AAS 83 (1991) 360.
643 Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 2001, 13: AAS 93 (2001) 241; Päpstlicher Rat „Cor Unum“ – Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 6, Der Apostolische Stuhl 1992, 1279. 644 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2241. 645 Vgl. Der Heilige Stuhl, Charta der Familienrechte (22. Oktober 1983), Art. 12, Der Apostolische Stuhl 1983, 1606; Johannes Paul II., Ap. Schr. Familiaris consortio,77: AAS 74 (1982) 175–178. 646 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 66: AAS 58 (1966) 1087–1088; Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 1993,3:AAS 85 (1993) 431–433. 647 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 21: AAS 73 (1981) 634. 648 Vgl. Paul VI., Enz. Populorum progressio, 23: AAS 59 (1967) 268–269. 649 Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Für eine bessere Landverteilung. Die Herausforderung der Agrarreform (23. November 1997), 13, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Arbeitshilfen 140, S. 18. 650 Vgl. Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Für eine bessere Landverteilung. Die Herausforderung der Agrarreform (23. November 1997), 35, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Arbeitshilfen 140, S. 33–34. 651 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 625–629. 652 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 625–629. 653 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 629. 654 Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 15: AAS 83 (1991) 812. 655 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 18: AAS 73 (1981) 622–625. 656 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 625–629. 657 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 625–629. 658 Vgl. Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII,11(1892) 135; Pius XI., Enz. Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 186; Pius XII., Enz. Sertum laetitiae: AAS 31 (1939) 643; Johannes XXIII., Enz. Pacem in terris: AAS 55 (1963) 262–263; II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 68: AAS 58 (1966) 1089–1090; Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 629–632; Id., Enz. Centesimus annus,7: AAS 83 (1991) 801–802. 659 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 19: AAS 73 (1981) 625–629. 660 Katechismus der Katholischen Kirche, 2434; vgl. Pius XI., Enz. Quadragesimo anno:AAS 23 (1931) 198–202: „Der gerechte Lohn“ ist der Titel des 4. Kapitels im 2. Teil.
661 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 67: AAS 58 (1966) 1088–1089. 662 Leo XIII., Enz. Rerum novarum: Acta Leonis XIII, 11 (1892) 131. 663 Katechismus der Katholischen Kirche, 2435. 664 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 68: AAS 58 (1966) 1089–1090; Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 629–630; Katechismus der Katholischen Kirche, 2430. 665 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 632. 666 Katechismus der Katholischen Kirche, 2435. 667 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 629. 668 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 630. 669 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 630. 670 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2430. 671 II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 68: AAS 58 (1966) 1090. 672 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 631. 673 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Treffens für Gewerkschaftsvertreter (2. Dezember 1996), 4: Insegnamenti di Giovanni Paolo II,XIX,2 (1996) 865. 674 Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 8: AAS 73 (1981) 597. 675 Johannes Paul II., Botschaft an die Teilnehmer des Internationalen Treffens zur Arbeit (14. September 2001), 4: L’Osservatore Romano, 16. September 2001, S. 7. 676 Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Mitglieder der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften (27. April 2001), 2: AAS 93 (2001) 599. 677 Vgl. Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 10: AAS 73 (1981) 600–602. 678 Katechismus der Katholischen Kirche,2427. 679 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonst. Gaudium et spes, 35: AAS 58 (1966) 1053; Paul VI., Enz. Populorum progressio, 19: AAS 59 (1967) 266–267; Johannes Paul II., Enz. Laborem exercens, 20: AAS 73 (1981) 629–632; Id., Enz. Sollicitudo rei socialis, 28: AAS 80 (1988) 548–550. 680 Vgl. Johannes Paul II., Botschaft an die Teilnehmer der Internationalen Treffens zur Arbeit (14. September 2001), 5: L’Osservatore Romano, 16. September 2001, S. 7. 681 Johannes Paul II., Worte nach der heiligen Messe zur Heiligjahrfeier der Arbeiter (1. Mai 2000), 2: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, XXIII, 1 (2000) 720. 682 Johannes Paul II., Predigt der Heiligen Messe zur Heiligjahrfeier der Arbeiter (1. Mai 2000), 3: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, XXIII, 1 (2000) 717.